Weiterführende Informationen entnehmen Sie bitte diesem Link.
Autor: Verwaltungsverband
Normaler Geschäftsbetrieb ab 02.06.2020
Der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße mit seinen Gemeinde Kodersdorf, Horka Schöpstal und Neißeaue gehen ab dem 02. Juni 2020 wieder zum normalen Geschäftsbetrieb über.
Weiterführende Informationen: Mitteilung normaler Geschäftsbetrieb ab 02.06.2020
Informationen zum Corona-Virus
Der Verwaltungsverband Weißer Schöps/ Neiße orientiert sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI), welches die Situation laufend beobachtet, bewertet und seine Empfehlungen bei Notwendigkeit entsprechend anpasst. Tagesaktuell informiert das RKI auf seiner Internetseite www.rki.de/ncov zu den aktuellen Risikogebieten weltweit.
Weiterführende Informationen: Erläuterungen.pdf
Informationen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen
kostenlose Rufnummer des Freistaates für Fragen: 0800-100 0214
Bürgerhotline des Gesundheitsamtes (Landkreis Görlitz) 03581 663-5656
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums: 030 346 465 100
Link Corona-Virus HP Bundesregierung
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/992800!search?f=1495774:1726012
Link Corona-Virus HP Freistaat Sachsen (u.a. Allgemeinverfügungen des Freistaates Sachsen)
https://www.coronavirus.sachsen.de/
https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html
kostenlose Rufnummer des Freistaates für Fragen: 0800-100 0214
Link Corona-Virus HP Landkreis Görlitz
https://www.kreis-goerlitz.de/city_info/webaccessibility/index.cfm?item_id=873097
Bitte nutzen Sie auch die kostenlose Warn- und Informationsapp BIWAPP.
Unterstützungen für sächsische Unternehmen – zusammengefasst auf der Homepage der Stadt Görlitz
Notbetreuungsformular für Kita und Schule
Eltern müssen im April keine Elternbeiträge zahlen
Vollzugshinweise der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO)
Absage Bürgermeisterwahl in Neißeaue
Die für den 26.04.2020 angesetzte Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Neißeaue wird gemäß Medieninformation des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 24.03.2020 aufgrund der Corona-Pandemie auf einen Zeitpunkt nach dem 20.09.2020 verschoben. Der Termin für die Nachwahl wird rechtzeitig bekannt gegeben. Bis zum Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters führt der bisherige Bürgermeister das Amt fort.
Eltern müssen im April keine Elternbeiträge zahlen
Folgende einheitlicher Vorgehensweise wird festgelegt:
- Der Elternbeitrag für den Monat März wird nicht zurückerstattet/gezahlt.
- Der Elternbeitrag für den Monat April wird nicht eingezogen bzw. ist nicht zu überweisen.
- Für die Notbetreuung wird kein Elternbeitrag erhoben.
- Die weitere Vorgehensweise wird in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen bis Ende April abgestimmt.