Die Mitgliedsgemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal unterstützen die örtliche Wirtschaft

Nachweislich und nicht unerhebliche betroffene Gewerbesteuerpflichtige können eine Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen bei dem zuständigen Finanzamt beantragen. Die Gemeinden werden auf die folgenden Finanzamtsbescheide umgehend reagieren. Zudem können für bestehende Vorauszahlungs- bzw. Abrechnungsbescheide zinslose Stundungsanträge mit einfacher Begründung an die zuständige Gemeinde gestellt werden. Eine geprüfte zinslose Stundung bis zu einer Forderungshöhe von 25.000 € wird sodann längstens bis zum 31.07.2020 gewährt. Bei Forderungen von über 25.000 € wird die Stundung zunächst für zwei Monate gewährt. Eine entsprechende Veröffentlichung mit konkreten Ausführungen erfolgt auf der jeweiligen Homepage der Gemeinde. Für weitere Rückfragen steht Ihnen die Finanzverwaltung unter den Rufnummern 035825/70024 oder 035825/70026 gern mit Hilfestellungen zur Verfügung.