Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unseren Gemeinden Kodersdorf, Horka, Neißeaue und Schöpstal Frauen und Männer, die am Landgericht und am Verwaltungsgericht in Görlitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den Gemeinden des Verwaltungsverbandes wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnisse erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe bzw. Schöffin in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) ausüben möchten, können sich bis zum 30. April 2023 persönlich, telefonisch oder schriftlich beim Verwaltungsverband Weißer Schöps / Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf, Zimmer 108, Tel. 035825 / 700-15 oder E-Mail: t.bauer@vvwsn-mail.de zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste seiner Wohnsitzgemeinde melden. Nutzen sie bitte das unter www.schoeffenwahl.de stehende Bewerbungsformular.

Interessenten für das Jugendschöffenamt richten ihre Anfragen bzw. Bewerbungen bitte an das Landratsamt Görlitz, Jugendamt, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz, Tel. 03581/663-2994, E-Mail: jugendschoeffen@kreis-gr.de. Die Bewerungsfrist für die Jugendschöffenwahl wurde bis 21.04.2023 verlängert (Bewerberfrist für Jugendschöffenwahl 2023 verlängert.pdf; Formular Jugendschoeffenwahl.pdf)

Hänsch
Verbandsvorsitzender

Flyer – Informationen zu den Schöffenwahlen 2023