Informationen des Einwohnermeldeamtes

Information zur Beantragung von Dokumenten im Einwohnermeldeamt

Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Anforderungen von Lichtbildern bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen.

Es dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Diese werden entweder durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellt und via QR-Code an die Behörde übermittelt oder in der Behörde selber aufgenommen. Aufgrund technischer Verzögerungen kann die zeitgerechte Inbetriebnahme im Einwohnermeldeamt nicht wie geplant stattfinden, um die Fotoaufnahmen Vorort zu gewährleisten. Das Bundesministerium des Innern hat jedoch eine Übergangslösung genehmigt. Demnach wird die Einreichung von papiergebundenen Lichtbildern weiterhin akzeptiert, bis die neuen technischen Systeme vollständig in Betrieb genommen wurden, spätestens jedoch bis 31. Juli 2025. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger auch nach dem 01. Mai 2025 die Möglichkeit haben, Lichtbilder in Papierform einzureichen.