Informationen des Einwohnermeldeamtes

Information zur Beantragung von Dokumenten im Einwohnermeldeamt

Ab dem 1. Mai 2025 gelten neue Anforderungen von Lichtbildern bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen.

Es dürfen ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden. Diese werden entweder durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellt und via QR-Code an die Behörde übermittelt oder in der Behörde selber aufgenommen. Aufgrund technischer Verzögerungen kann die zeitgerechte Inbetriebnahme im Einwohnermeldeamt nicht wie geplant stattfinden, um die Fotoaufnahmen Vorort zu gewährleisten. Das Bundesministerium des Innern hat jedoch eine Übergangslösung genehmigt. Demnach wird die Einreichung von papiergebundenen Lichtbildern weiterhin akzeptiert, bis die neuen technischen Systeme vollständig in Betrieb genommen wurden, spätestens jedoch bis 31. Juli 2025. Dies bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger auch nach dem 01. Mai 2025 die Möglichkeit haben, Lichtbilder in Papierform einzureichen.

Veröffentlichung von Alters-/Ehejubiläen

Das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht erlauben es nicht mehr, ohne ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Person die Veröffentlichung der Alters-/Ehejubiläen im Amtsblatt/Heimatkurier vorzunehmen.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Geburtstag genannt wird, füllen Sie bitte die nachfolgende Einwilligungserklärung aus und senden diese per Brief, Fax oder E-Mail an uns.

Weiterführende Informationen: Veröffentlichung von Altersjubiläen.pdf
Formular: Einwilligungserklärung.pdf