A4: Vorbereitungen Sanierung Tunnel Königshainer Berge

Ab Mitte April starten die Vorbereitungen für die Sanierung des Autobahntunnels Königshainer Berge. Dies umfasst unter anderem den Verschluss der Querschläge mit befahrbaren Fluchttoren und -türen, den Einbau einer zusätzlichen Beleuchtung im zukünftigen Einfahrtsbereich (Westportal, Seite Anschlussstelle Kodersdorf), den Einbau zusätzlicher Sensorik für die Raucherkennung sowie den Aufbau von Verkehrstechnik und -zeichen an den angrenzenden Anschlussstellen. Am 11. April wird die Südröhre in Richtung Görlitz für den laufenden Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt an der Anschlussstelle Nieder Seifersdorf über die Bedarfsumleitung U5. Am 13. April wird die Nordröhre in Richtung Dresden/Aachen gesperrt. Die Umleitung erfolgt an diesem Tag an der Anschlussstelle Kodersdorf über die Bedarfsumleitung U4. Um die folgenden Arbeiten unter laufendem Verkehr durchführen zu können ist es nötig, ab 13. April in beiden Röhren jeweils den linken Fahrstreifen zu sperren. Der Verkehr wird einstreifig über den jeweils rechten Fahrstreifen an den Baustellen vorbeigeführt. Nach aktueller Planung sollen die Arbeiten im November abgeschlossen sein. Um die Sperrzeiträume optimal ausnutzen zu können werden darüber hinaus die turnusmäßigen Wartungsarbeiten in den Tunnelröhren durchgeführt.

Die eigentliche Sanierung geschieht dann wechselweise: Zunächst die Nordröhre im Jahr 2024 und anschließend die Südröhre im Folgejahr. Die Bauarbeiten laufen dabei außerhalb der Winterdienstsaison, also jeweils von April bis Oktober. Während der Bautätigkeiten läuft der gesamte Verkehr durch die jeweils „freie“ Röhre. Das Ziel der Tunnelsanierung ist eine umfangreiche Nachrüstung der betriebstechnischen Ausstattung. Die Grundlagen sind zum einen das Alter beziehungsweise der Zustand der Anlagen sowie gestiegene Anforderungen durch entsprechende Richtlinien. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden mit ungefähr 50 Millionen Euro kalkuliert. Das Ziel ist es, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten und die Technik auf den aktuellen Stand zu bringen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und eine angepasste Fahrweise im Baustellenbereich, um die eigene und die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu gewährleisten.

Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unseren Gemeinden Kodersdorf, Horka, Neißeaue und Schöpstal Frauen und Männer, die am Landgericht und am Verwaltungsgericht in Görlitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den Gemeinden des Verwaltungsverbandes wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnisse erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe bzw. Schöffin in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) ausüben möchten, können sich bis zum 30. April 2023 persönlich, telefonisch oder schriftlich beim Verwaltungsverband Weißer Schöps / Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf, Zimmer 108, Tel. 035825 / 700-15 oder E-Mail: t.bauer@vvwsn-mail.de zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste seiner Wohnsitzgemeinde melden. Nutzen sie bitte das unter www.schoeffenwahl.de stehende Bewerbungsformular.

Interessenten für das Jugendschöffenamt richten ihre Anfragen bzw. Bewerbungen bitte an das Landratsamt Görlitz, Jugendamt, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz, Tel. 03581/663-2994, E-Mail: jugendschoeffen@kreis-gr.de. Die Bewerungsfrist für die Jugendschöffenwahl wurde bis 21.04.2023 verlängert (Bewerberfrist für Jugendschöffenwahl 2023 verlängert.pdf; Formular Jugendschoeffenwahl.pdf)

Hänsch
Verbandsvorsitzender

Flyer – Informationen zu den Schöffenwahlen 2023

 

Ortsübliche Bekanntgabe – Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans liegen aus

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/ Neiße für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Doppelhaushalt) wird gemäß § 76 Sächsischer Gemeindeordnung in der Zeit vom 02.02.2023 bis 10.02.2023 während der Dienststunden (Arbeitstage Montag – Freitag) auch außerhalb der Öffnungszeiten öffentlich ausgelegt. Bei Einsichtnahme außerhalb der Öffnungszeiten wird um vorherige Terminabsprache gebeten (035825/70020 oder 70021).

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 und 2024 liegt zur Einsichtnahme beim Verwaltungsverband, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf, Zimmer 317 öffentlich aus.

Einwohner und Abgabepflichtige können bis zum Ablauf des siebten Arbeitstages der Auslegung (21.02.2023) Einwendungen gegen den Entwurf erheben. Über fristgemäß erhobene Einwendungen beschließt die Verbandsversammlung in öffentlicher Sitzung.

Hänsch
Verbandsvorsitzender

Bekanntmachungstext zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps / Neiße für den Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“

Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße
Straße der Freundschaft 1
02923 Kodersdorf
– Verbandsvorsitzender –

Bekanntmachungstext zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps / Neiße für den Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des geänderten Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 Die Mitglieder der Verbandsversammlung des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/ Neiße haben am 07.09.2022 den Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ für das Gebiet des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „An der Industriestraße“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit integriertem Umweltbericht, jeweils in der Planfassung vom 28.02.2022, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Der Entwurf des geänderten Flächennutzungsplanes des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ für das Gebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Groß Krauscha/ Kaltwasser“ bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit integriertem Umweltbericht, jeweils in der Planfassung vom 28.02.2022, liegt im Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf (Raum 304 – Bauamt)

vom
08.10.2022 bis einschließlich zum 09.11.2022

während folgender Zeiten

Montag
7:00 – 12:00 Uhr
Dienstag 7:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch 7:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 7:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag 7:00 – 11:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben können die vollständigen Planentwurfsunterlagen auch auf dem Zentralen Landesportal Sachsen unter http://www.buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der Bebauung die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft.

Folgende umweltbezogene Informationen und Unterlagen liegen zur Einsichtnahme vor:

 Boden, Wasser:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 13.12.2021, 22.11.2021 und 06.08.2020
  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 31.01.2021, 19.11.2021 und 18.08.2020
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bodenarten, Flächennutzung, Eingriffe durch Versiegelung, Hohlräume, Gewässer, Niederschlagswasserversickerung, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Klima/Luft:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Bestandsklima, Auswirkungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Landschaftsbild:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • es werden Aussagen getroffen zu: Betrachtungsraum, Bewertungen, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen durch das Vorhaben, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Flora & Fauna/Biotope/Schutzgebiete:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 31.01.2021, 19.11.2021 und 18.08.2020
  • es werden Aussagen getroffen zu: Flächennutzung, Schutzgebiete, Waldflächen, betroffene Tierarten, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Mensch:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • Stellungnahmen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 13.12.2021, 22.11.2021 und 06.08.2020
  • Stellungnahme des Umweltamtes des Landkreises Görlitz vom 31.01.2021, 19.11.2021 und 18.08.2020
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zu: Immissionen und Emissionen, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen

Kultur- und Sachgüter:

  • Umweltbericht als Bestandteil der Begründung in der Fassung vom 28.02.2022
  • Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie Sachsen vom 06.12.2021
  • Stellungnahme der Bauaufsicht – Denkmalschutz des Landkreises Görlitz vom 14.01.2022
  • es werden Aussagen getroffen und Hinweise gegeben zur archäologischen Relevanz des Vorhabens

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB können während der Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen zum Planentwurf schriftlich abgegeben oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Abwägung mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den geänderten Flächennutzungsplan des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße Planteil 2 „Gemeinde Kodersdorf“ unberücksichtigt bleiben.

Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Hänsch                                                        Kodersdorf, 08.09.2022
Verbandsvorsitzender

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