Mitteilung zur zukünftigen Höhe der Grundsteuer ab 2025 in den Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal
Nach und nach ergehen die neuen Messbetragsbescheide der Finanzämter für die Grundsteuer (Grundsteuer A sowie Grundsteuer B) ab 2025. Die Gemeinden können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden. Wir bitten bis dahin um Geduld und von Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe abzusehen.
ERINNERUNG Abgabe Grundsteuererklärung – weitere Informationen
Ab 01. Juli 2022 wird unter www.grundsteuer.sachsen.de das Grundsteuerportal Sachsen freigeschaltet. Bitte nutzen Sie ausschließlich diese kostenlose Abrufmöglichkeit für die von Ihnen benötigten Angaben aus dem Liegenschaftskataster (z.B. Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert, Ertragsmesszahl).
Hotline Finanzamt
Standort | Rufnummer |
Görlitz | 03581/ 8755555 |
Löbau | 03585/ 455567 |
Flyer: Die neue Grundsteuer – Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer
Weitere Informationen finden Sie auch auf Seite 2 im Amtsblatt vom 02. April 2022.
Wer darf mich bei der Abgabe der Feststellungserklärung unterstützen?
Nur bestimmte Berufsgruppen dürfen eine steuerliche Beratung anbieten und Steuererklärungen für Dritte er – stellen (z. B. Steuerberater und Rechtsanwälte). Hausverwaltungen sind für von ihnen betreute Gebäude bzw. Einheiten ebenfalls befugt, unterstützend tätig zu werden. Lohnsteuerhilfevereinen ist es hingegen nicht erlaubt, Sie bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zu beraten.
Die Hilfe von Angehörigen ist zulässig, wenn diese unentgeltlich erfolgt. Ihre Angehörigen dürfen die eigene Registrierung bei »Mein ELSTER« nutzen, um auch für Sie die Erklärung zur Feststellung des Grund – steuerwertes elektronisch abzugeben.