Informationen zum geförderten Glasfaserausbau im Landkreis Görlitz

Der Landkreis Görlitz treibt gemeinsam mit der GlasfaserPlus GmbH den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur voran. Im Rahmen eines Förderprojektes des Bundes und des Freistaates Sachsen erhalten zahlreiche Haushalte und Unternehmen die Möglichkeit, einen kostenfreien Glasfaserhausanschluss zu erhalten. Gefördert wird der Hausanschluss für Adressen, die derzeit über eine Internetversorgung von weniger als 100 Mbit/s im Download verfügen.

Damit Ihre Immobilie an das moderne Glasfasernetz angeschlossen werden kann, ist eine rechtzeitige Beauftragung des Hausanschlusses durch die Eigentümerin bzw. den Eigentümer erforderlich. Erfolgt die Beauftragung innerhalb des Förderzeitraums, ist der Hausanschluss kostenfrei. Wird diese Möglichkeit nicht genutzt, können bei einem späteren Anschluss erhebliche Kosten entstehen.

Die Planung und Umsetzung des Ausbaus erfolgt durch die GlasfaserPlus GmbH. Nach Fertigstellung stehen den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Telekommunikationsanbieter zur Auswahl.

Weitere Informationen zum Ausbauvorhaben, zu den betroffenen Adressen sowie zu Informationsveranstaltungen erhalten Sie beim Landkreis Görlitz.

Ansprechpartner:
Landkreis Görlitz
Sachgebiet Breitbandversorgung

Weitere Informationen finden Sie auf der Projektseite des Landkreises Görlitz:

Projektseite Breitbandversorgung Landkreis Görlitz

Das Einwohnermeldeamt informiert

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden? Erledigen Sie das einfach online, kostenlos und ohne Behördengang. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung und aktualisieren Ihren Personalausweis, Reisepass oder Ihre eID-Karte. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone.

Unter www.wohnsitzanmeldung.de können Sie sich über alle Details informieren, sowie unter Verwaltungsverband > Formulare

Die Ordnungsverwaltung informiert

Bitte Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden!
Hinweise zur Einhaltung des Lichtraumprofils

Wir möchten alle Grundstückseigentümer darauf aufmerksam machen, dass Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen aus Gründen der  Verkehrssicherungspflicht regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen.

Nicht nur für die Ver- und Entsorger ist die Durchfahrtsbreite und -höhe wichtig. Ganz besonders im Ernstfall muss ein schnelles Eintreffen von Rettungsfahrzeugen und Feuerwehr an der Einsatzstelle möglich sein!

Der Sicherheitsraum von 4,50 m Höhe und 0,50 m Breite bei Straßen sowie 2,50 m Höhe und 0,25 m Breite bei Gehwegen muss eingehalten werden. Auch die Sicht in Kreuzungsbereichen darf nicht eingeschränkt werden.

Ein Bild, das Text, Zeichnung, Maße enthält.links und rechts eine Baumallee unterschiedlicher Höhe, Bankett 50 cm, Gehweg mit 2,50 m, Fahrbahn 4,50 m. Sicherheitsraum, Lichtraumprofil, erkennbar
Quelle: Stadtverwaltung Coswig

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