Digitale Passbilder ab 01.08.2025 verpflichtend

Ab dem 01. August 2025 dürfen im Einwohnermeldeamt ausschließlich digitale Passbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Papierbasierte Passbilder werden ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert.

Digitale Lichtbilder können entweder direkt im Amt über ein integriertes Aufnahmesystem (Kosten: 6,00 Euro) oder durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellt und per QR-Code (Fotocloud) übermittelt werden.

Die Umstellung erfolgt auf Grundlage einer bundesweiten Regelung zur Verbesserung der Fälschungssicherheit. Für Fragen steht das Einwohnermeldeamt gern zur Verfügung.

Veröffentlichung von Alters-/Ehejubiläen

Das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht erlauben es nicht mehr, ohne ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Person die Veröffentlichung der Alters-/Ehejubiläen im Amtsblatt/Heimatkurier vorzunehmen.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Geburtstag genannt wird, füllen Sie bitte die nachfolgende Einwilligungserklärung aus und senden diese per Brief, Fax oder E-Mail an uns.

Weiterführende Informationen: Veröffentlichung von Altersjubiläen.pdf (PDF, nicht barrierefrei)
Formular: Einwilligungserklärung.pdf (PDF, nicht barrierefrei)