Grundsteuer 2026
Information zur Fortschreibungen, Nachfeststellungen und Aufhebungen des Grundsteuerwerts auf den Stichtag 1. Januar 2026 durch das Staatsministerium der Finanzen
Warum wird bei mir weiterhin Grundsteuer erhoben, obwohl ich seit 2025 nicht mehr Eigentümer des betroffenen Grundstücks bin?
Aus technischen Gründen – an deren Behebung prioritär gearbeitet wird – ist es den sächsischen Finanzämtern derzeit leider noch nicht möglich, im Jahr 2025 eingetretene Änderungen einschließlich Grundsteuerbefreiung zu bearbeiten und die erforderlichen Bescheide zu erlassen.
Das betrifft auch die Übertragung des Eigentums an Grundstücken, sodass möglicherweise die bisherigen Eigentümer mit Grundsteuervorauszahlungen belastet werden, da auch den Gemeinden keine geänderten Eigentümerdaten übermittelt werden können.
Die Finanzverwaltung bedauert diese Umstände außerordentlich!
An der Behebung der technischen Probleme wird intensiv gearbeitet.
Weiter Informationen zum Thema Grundsteuer unter:
https://www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html
Wir bitten um Beobachtung dieser Webseite, da diese stetig aktualisiert wird.
Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt
Aufgrund der Vorschriften aus § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 7. August 1973 (BGBL. S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) in Verbindung mit § 7 Abs. 4 Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 116), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Dezember 2023 (SächsGVBl. S. 876), macht der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße für die Gemeinden Horka, Kodersdorf, Neißeaue und Schöpstal folgendes bekannt:
Für diejenigen Steuerpflichtigen der Grundsteuer, die im Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2025 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerpflichtigen treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf, einzulegen.
Kodersdorf, 2. Dezember 2025
gez. Liewald, Kämmerer
Hotline Finanzamt
| Standort | Rufnummer |
|---|---|
| Görlitz | 03581 8755555 |
| Löbau | 03585 455567 |