Abzug der Kleidercontainer – keine Ablagerungen an den Standorten

Die Kleidercontainer im Gebiet des Verwaltungsverbandes Weißer Schöps/Neiße werden spätestens bis zum Ende dieses Jahres abgezogen.

Grund hierfür sind die wirtschaftlich schwierige Lage in der Textilrecyclingbranche sowie der stark gestiegene Anteil an Restmüll und anderen nicht verwertbaren Gegenständen in den Containern. Zusätzliche Ablagerungen neben den Containern führen wiederholt zu Verunreinigungen der Standorte und verursachen weitere Kosten.

Nach dem Abzug der Container dürfen an den bisherigen Standorten keine Altkleider, Säcke oder sonstigen Gegenstände abgestellt werden. Solche Ablagerungen gelten als unerlaubte Abfallentsorgung.

Gut erhaltene Kleidung kann unter anderem über soziale Einrichtungen oder gemeinnützige Organisationen weitergegeben werden.