Änderungen der Öffnungszeiten

Am Donnerstag, 30.10.2025 (Donnerstag vor Tag der Deutschen Einheit) ist der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße einschließlich des Standesamtes und des Einwohnermeldeamtes nur bis 16.00 Uhr geöffnet.


Geänderte Öffnungszeiten des Verwaltungsverbandes in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 04.01.2026

Der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße bleibt in der Zeit vom 22.12.2025 bis einschließlich 04.01.2026 geschlossen. Das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsverwaltung sind am 30.12.2025 in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt.

 

Weitere Onlineformulare ab sofort verfügbar

Der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße stellt bereits einige Verwaltungsformulare online unter Verwaltungsverband > Formulare zur Verfügung.

Bürgerinnen und Bürger können diese Formulare direkt am Bildschirm ausfüllen und digital übermitteln – schnell, unkompliziert und ortsunabhängig.

Zum Beispiel An- oder Abmeldung eines Hundes, Antrag auf Baumfällung oder Anzeige eines Lagerfeuers – viele Anliegen lassen sich nun bequem online erledigen.

Wir laden Sie herzlich ein, diesen neuen Service zu nutzen.

Digitale Passbilder ab 01.08.2025 verpflichtend

Ab dem 01. August 2025 dürfen im Einwohnermeldeamt ausschließlich digitale Passbilder für Personalausweise und Reisepässe verwendet werden. Papierbasierte Passbilder werden ab diesem Datum nicht mehr akzeptiert.

Digitale Lichtbilder können entweder direkt im Amt über ein integriertes Aufnahmesystem (Kosten: 6,00 Euro) oder durch einen zertifizierten Fotodienstleister erstellt und per QR-Code (Fotocloud) übermittelt werden.

Die Umstellung erfolgt auf Grundlage einer bundesweiten Regelung zur Verbesserung der Fälschungssicherheit. Für Fragen steht das Einwohnermeldeamt gern zur Verfügung.

Veröffentlichung von Alters-/Ehejubiläen

Das geltende Melderecht und das Datenschutzrecht erlauben es nicht mehr, ohne ausdrückliche Einwilligung der betreffenden Person die Veröffentlichung der Alters-/Ehejubiläen im Amtsblatt/Heimatkurier vorzunehmen.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Geburtstag genannt wird, füllen Sie bitte die nachfolgende Einwilligungserklärung aus und senden diese per Brief, Fax oder E-Mail an uns.

Weiterführende Informationen: Veröffentlichung von Altersjubiläen.pdf (PDF, nicht barrierefrei)
Formular: Einwilligungserklärung.pdf (PDF, nicht barrierefrei)