Tierseuchenrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Geflügelpest

Amtliche Feststellung der Geflügelpest im Landkreis Görlitz – LÜVA erlässt Allgemeinverfügungen

Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz informiert über einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelhaltungsbetrieb in der Gemeinde Hohendubrau. Nach dem am 9. Januar 2026 eingegangenen abschließenden Befund des Nationalen Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) und zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest wurden zwei Allgemeinverfügungen erlassen.

Demnach wird die sofortige Aufstallung – die Haltung von Geflügel (ausgenommen sind Tauben und Laufvögel) in geschlossenen Ställen und geschlossenen überdachten Ausläufen – auf dem kompletten Gebiet des Landkreises Görlitz nördlich der Bundesautobahn BAB 4 sowie im südlichen Teil an allen großen Gewässern und einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite angeordnet. Konkret betroffen sind der Berzdorfer See, der Olbersdorfer See sowie die Neiße. Zudem gilt ab 10. Januar 2026 im gesamten Landkreis Görlitz ein Verbot von jeglichen Veranstaltungen mit Geflügel und gehaltenen Vögeln. Dazu zählen Ausstellungen, Märkte, Schauen und Wettbewerbe.

Die Allgemeinverfügungen sowie eine Karte mit den betroffenen Aufstallungsgebieten sind auf der Internetseite des Landkreises Görlitz einsehbar.

Einhaltung der Öffnungszeiten und Anmeldung bei vereinbarten Terminen

Werte Besucherinnen und Besucher,

wir bitten Sie die festgelegten Öffnungszeiten einzuhalten.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine vorherige Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter zwingend erforderlich. Für den Zutritt zum Termin ist die Anmeldung über die Hausklingel notwendig. Bitte melden Sie sich mit Namen, dem zuständigen Sachbearbeiter und einem Stichwort zum jeweiligen Sachverhalt an.

Ablauf beim Einlass:
1. Anmeldung über die Hausklingel
2. Prüfung des Termins
3. Einlass außerhalb der Öffnungszeiten nur zum vereinbarten Termin

Vorteile:
Verlässliche Planung und sichere Kapazitätsgrenze
Keine Wartezeiten

Mit Ihrem Verständnis für diesen Ablauf, sind wir gerne auch außerhalb der Öffnungszeiten für Sie da.

Ansprechpartner bei Fragen: Sekretariat, +49 (0)35825 700-0

Wochentag Uhrzeiten
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Freitag geschlossen

 

Weitere Onlineformulare ab sofort verfügbar

Der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße stellt bereits einige Verwaltungsformulare online unter Verwaltungsverband > Formulare zur Verfügung.

Bürgerinnen und Bürger können diese Formulare direkt am Bildschirm ausfüllen und digital übermitteln – schnell, unkompliziert und ortsunabhängig.

Zum Beispiel An- oder Abmeldung eines Hundes, Antrag auf Baumfällung oder Anzeige eines Lagerfeuers – viele Anliegen lassen sich nun bequem online erledigen.

Wir laden Sie herzlich ein, diesen neuen Service zu nutzen.