Am Donnerstag, 30. April 2026, ist der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße einschließlich des Standesamtes und des Einwohnermeldeamtes nur bis 16.00 Uhr geöffnet.
Am Freitag, 15. Mai 2026 ist der Verwaltungsverband Weißer Schöps/Neiße, einschließlich des Standesamtes und des Einwohnermeldeamtes nicht besetzt.
Bitte Bäume, Sträucher und Hecken zurückschneiden!
Hinweise zur Einhaltung des Lichtraumprofils
Wir möchten alle Grundstückseigentümer darauf aufmerksam machen, dass Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht regelmäßig zurückgeschnitten werden müssen.
Nicht nur für die Ver- und Entsorger ist die Durchfahrtsbreite und -höhe wichtig. Ganz besonders im Ernstfall muss ein schnelles Eintreffen von Rettungsfahrzeugen und Feuerwehr an der Einsatzstelle möglich sein!
Der Sicherheitsraum von 4,50 m Höhe und 0,50 m Breite bei Straßen sowie 2,50 m Höhe und 0,25 m Breite bei Gehwegen muss eingehalten werden. Auch die Sicht in Kreuzungsbereichen darf nicht eingeschränkt werden.
Amtliche Feststellung der Geflügelpest im Landkreis Görlitz – LÜVA erlässt Allgemeinverfügungen
Das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Görlitz informiert über einen Ausbruch der Geflügelpest in einem Geflügelhaltungsbetrieb in der Gemeinde Hohendubrau. Nach dem am 9. Januar 2026 eingegangenen abschließenden Befund des Nationalen Referenzlabors des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) und zum Schutz vor der Verbreitung der Geflügelpest wurden zwei Allgemeinverfügungen erlassen.
Demnach wird die sofortige Aufstallung – die Haltung von Geflügel (ausgenommen sind Tauben und Laufvögel) in geschlossenen Ställen und geschlossenen überdachten Ausläufen – auf dem kompletten Gebiet des Landkreises Görlitz nördlich der Bundesautobahn BAB 4 sowie im südlichen Teil an allen großen Gewässern und einschließlich des jeweils umlaufenden Gewässerrandstreifens von 500 Metern Breite angeordnet. Konkret betroffen sind der Berzdorfer See, der Olbersdorfer See sowie die Neiße. Zudem gilt ab 10. Januar 2026 im gesamten Landkreis Görlitz ein Verbot von jeglichen Veranstaltungen mit Geflügel und gehaltenen Vögeln. Dazu zählen Ausstellungen, Märkte, Schauen und Wettbewerbe.