Werden Sie Richterin oder Richter im Ehrenamt am Verwaltungsgericht

Der Landkreis Görlitz sucht ehrenamtliche Verwaltungsrichter für das Verwaltungsgericht Dresden. Bewerben Sie sich für die Amtsperiode 2024 bis 2028!

Das Bewerbungsformular finden Sie auf der Homepage des Landkreises.

Senden Sie das ausgefüllte Bewerbungsformular und die zugehörige Erklärung bis spätestens zum 2. Juni 2023 an das
Landratsamt Görlitz,
Rechts- und Kommunalamt
PF 300152, 02806 Görlitz.

Ansprechpartner: Rechts- und Kommunalamt Frau Doreen Oertel Telefon: 03581 663-9111

weitere Informationen: Ausschreibung Ehrenamtliche Richter 2024-2028 bzw. auf der Homepage des Landkreises Görlitz

Waldbrandehrung für Feuerwehrmitglieder des Landkreises Görlitz

Das vergangene Jahr war eins der anspruchsvolleren Jahre für unsere Feuerwehren und Hilfsorganisationen im Landkreis Görlitz. Der Waldbrand in der sächsischen Schweiz hat den Helfern nahezu alles abverlangt. Der Landkreis Görlitz hat mit seinen Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten bei diesem Waldbrand mit mehr als 400 Mitgliedern über Wochen unterstützt.

Der Freistaat Sachsen hat für diesen besonderen Einsatz eine Waldbrandmedaille gestiftet. Der Kreisfeuerwehrverband Görlitz e.V. plant gemeinsam mit dem Landkreis Görlitz, am
03. Mai 2023 eine Auszeichnungsveranstaltung auf „Schloss Krobnitz“ in
02894 Reichenbach/OL, wo diese Medaille an die ca. 400 Mitglieder der Hilfsorganisationen übergeben werden.

Die Übergabe soll in einem würdigen Rahmen stattfinden. Dazu benötigen wir Ihre Hilfe.
Gemeinsam mit der Volksbank Löbau-Zittau, haben wir ein sogenanntes „Crowdfunding-Projekt“ gestartet.

Lesen Sie dazu bitte in folgender Mitteilung weiter: Mitteilungsblatt_Kommune_Waldbrandehrung.pdf

A4: Vorbereitungen Sanierung Tunnel Königshainer Berge

Ab Mitte April starten die Vorbereitungen für die Sanierung des Autobahntunnels Königshainer Berge. Dies umfasst unter anderem den Verschluss der Querschläge mit befahrbaren Fluchttoren und -türen, den Einbau einer zusätzlichen Beleuchtung im zukünftigen Einfahrtsbereich (Westportal, Seite Anschlussstelle Kodersdorf), den Einbau zusätzlicher Sensorik für die Raucherkennung sowie den Aufbau von Verkehrstechnik und -zeichen an den angrenzenden Anschlussstellen. Am 11. April wird die Südröhre in Richtung Görlitz für den laufenden Verkehr gesperrt. Die Umleitung erfolgt an der Anschlussstelle Nieder Seifersdorf über die Bedarfsumleitung U5. Am 13. April wird die Nordröhre in Richtung Dresden/Aachen gesperrt. Die Umleitung erfolgt an diesem Tag an der Anschlussstelle Kodersdorf über die Bedarfsumleitung U4. Um die folgenden Arbeiten unter laufendem Verkehr durchführen zu können ist es nötig, ab 13. April in beiden Röhren jeweils den linken Fahrstreifen zu sperren. Der Verkehr wird einstreifig über den jeweils rechten Fahrstreifen an den Baustellen vorbeigeführt. Nach aktueller Planung sollen die Arbeiten im November abgeschlossen sein. Um die Sperrzeiträume optimal ausnutzen zu können werden darüber hinaus die turnusmäßigen Wartungsarbeiten in den Tunnelröhren durchgeführt.

Die eigentliche Sanierung geschieht dann wechselweise: Zunächst die Nordröhre im Jahr 2024 und anschließend die Südröhre im Folgejahr. Die Bauarbeiten laufen dabei außerhalb der Winterdienstsaison, also jeweils von April bis Oktober. Während der Bautätigkeiten läuft der gesamte Verkehr durch die jeweils „freie“ Röhre. Das Ziel der Tunnelsanierung ist eine umfangreiche Nachrüstung der betriebstechnischen Ausstattung. Die Grundlagen sind zum einen das Alter beziehungsweise der Zustand der Anlagen sowie gestiegene Anforderungen durch entsprechende Richtlinien. Die Kosten für das Gesamtprojekt werden mit ungefähr 50 Millionen Euro kalkuliert. Das Ziel ist es, ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten und die Technik auf den aktuellen Stand zu bringen.

Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis und eine angepasste Fahrweise im Baustellenbereich, um die eigene und die Sicherheit der Kolleginnen und Kollegen vor Ort zu gewährleisten.

Schöffenwahl für die Amtszeit 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in unseren Gemeinden Kodersdorf, Horka, Neißeaue und Schöpstal Frauen und Männer, die am Landgericht und am Verwaltungsgericht in Görlitz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in den Gemeinden des Verwaltungsverbandes wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnisse erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen, wie in der Anklage behauptet, ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten. In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diese verantwortungsvolle ehrenamtliche Tätigkeit als Schöffe bzw. Schöffin in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) ausüben möchten, können sich bis zum 30. April 2023 persönlich, telefonisch oder schriftlich beim Verwaltungsverband Weißer Schöps / Neiße, Straße der Freundschaft 1, 02923 Kodersdorf, Zimmer 108, Tel. 035825 / 700-15 oder E-Mail: t.bauer@vvwsn-mail.de zur Aufnahme in die Schöffenvorschlagsliste seiner Wohnsitzgemeinde melden. Nutzen sie bitte das unter www.schoeffenwahl.de stehende Bewerbungsformular.

Interessenten für das Jugendschöffenamt richten ihre Anfragen bzw. Bewerbungen bitte an das Landratsamt Görlitz, Jugendamt, Bahnhofstr. 24, 02826 Görlitz, Tel. 03581/663-2994, E-Mail: jugendschoeffen@kreis-gr.de. Die Bewerungsfrist für die Jugendschöffenwahl wurde bis 21.04.2023 verlängert (Bewerberfrist für Jugendschöffenwahl 2023 verlängert.pdf; Formular Jugendschoeffenwahl.pdf)

Hänsch
Verbandsvorsitzender

Flyer – Informationen zu den Schöffenwahlen 2023